Das Gastgewerbe steht seit der Wiedereröffnung vor großen Herausforderungen. Aufwändige Schutz- und Vorsorgemaßnahmen müssen erarbeitet und umgesetzt werden. Besonders die Registrierungspflicht ist problematisch, denn für den Gastronomen bedeutet es eine Menge zusätzlichen Aufwand.
Registrierungspflicht für Nachverfolgung der Kontakte
Die Registrierungspflicht wurde von den Ländern zur Auflage gemacht, damit die Gesundheitsämter mögliche Kontakte von und zu Corona Infizierten nachvollziehen können. Besonders für Einrichtungen und Betriebe, die ein verstärktes Risiko zeigen, sich zum Hotspot einer erneuten Verbreitung des Covid-19-Virus zu entwickeln, gelten besonders strenge Hygienerichtlinien und Auflagen. Dazu zählen nicht nur Gastronomiebetriebe, auch Friseure, Kosmetikstudios, Fitnessstudios oder Arztpraxen sind an die Auflagen gebunden.
Sobald die Kunden oder Gäste eine Einrichtung betreten, müssen diese Kontaktdaten und die Verweildauer angeben. Mit Hilfe dieser Daten ist es möglich, im Falle eines nachgewiesenen Infektionsfalls, die Infektionskette nachzuvollziehen und so eine Ausbreitung nach Möglichkeit einzudämmen. Die Unsicherheit ist groß, denn nicht in jedem Bundesland gibt es die Registrierungspflicht und auch in den Bundesländern ist es nicht einheitlich geregelt. So muss in Bayern und Sachsen-Anhalt nur jeweils eine Person pro Familie oder Gruppe die Kontaktdaten hinterlegen, während in den anderen Bundesländern alle Gäste dazu verpflichtet sind. Einige Bundesländer legen fest, was sie unter “Kontaktdaten” meinen, andere lassen das offen.
Fehler bei der praktischen Umsetzung
Die meisten Betreiber bedienen sich einfacher Vordrucke, die viele Institutionen wie die IHK`s zum Download zur Verfügung stellen. Die Formulare werden am Eingang oder auf den Tischen ausgelegt. Nicht nur Datenschutzbeauftragte bemängeln es, wenn mehrere Personen sich in einer Liste eintragen. Es ist auch fraglich, ob Hygiene-Regeln eingehalten werden können. So wandert der Zettel nicht nur von Gast zu Gast, teilweise auf einem Klemmboard, auch die Kugelschreiber werden häufig einfach weitergegeben. Selbst Paketzusteller verzichten auf Unterschriften auf Scannern, obwohl das Risiko, dass sich Covid-19 durch Kontakt mit Objekten, wie z.B. Scannern, Paketen oder Sendungen, ausbreiten kann, nach den uns bekannten Aussagen der Experten sehr gering ist.Quelle: shutterstock
Wird der Datenschutz gewährleistet
Allem voran kritisieren Datenschützer, dass die Listen nicht den strengen Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen. Daten auf Sammellisten können von weiteren Personen eingesehen werden. “Grundsätzlich gilt es, die Daten so sparsam wie möglich zu erheben und sie vertrauensvoll zu behandeln”, sagt Christof Stein, Sprecher vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Deshalb sollten die Daten einzeln erhoben werden und nicht gesammelt auf einer Liste. Die Formulare sollten nach 3-4 Wochen vernichtet werden. Dafür reicht es nicht aus, diese im Müll zu entsorgen, sondern müssen mindestens geschreddert werden.
Per App Daten übermitteln
Eine technische Lösung bringt für alle Beteiligten Unterstützung. Einige Städte stellen solche Registrierungs Apps den Gastronomen schon kostenfrei zur Verfügung. So stellt der Anbieter blackpoint GmbH in der App ViGuard einen QR Code zur Verfügung, der bequem auch unter Folie auf die Tische geklebt werden kann.
Hier werden alle erforderlichen Kontaktdaten abgefragt. Im Anschluss erhält der Gast eine Check-In-Bestätigung, mit der er die erfolgreiche Registrierung belegen kann. Daneben können dem Nutzer, nach erfolgter Registrierung, ausgewählte Inhalte, wie zum Beispiel die Speisekarte des besuchten Restaurants oder Hinweise auf besondere Aktionsangebote, angezeigt werden. Außer den erfassten Daten wird auch der Zeitpunkt der Registrierung gespeichert. Beim Verlassen des Restaurants, Hotels oder Ladenlokals wird ein weiterer QR-Code genutzt, um einen Check-Out durchzuführen und so die Dauer des Aufenthalts zu dokumentieren. Hiermit lassen sich im Bedarfsfall potentielle Kontakte und damit Ansteckungsmöglichkeiten eingrenzen.
Kontaktlos und DSGVO konform
ViGuard arbeitet 100% kontaktlos und reduziert so zusätzlich die Gefahr einer Übertragung. Damit entfallen für die Betreiber zusätzliche Hygienemaßnahmen. Die Daten werden DSGVO konform verschlüsselt übertragen und auf deutschen Servern gespeichert. Sie liegen zuverlässig verwertbar digital vor und werden gesetzeskonform nach spätestens vier Wochen automatisch gelöscht.
Bildquellen
- Formular ausfüllen: shutterstock
- Logo ViGuard: Black Point GmbH